Norm
ABGB §871 CIRechtssatz
Die Bank trifft bei Abschluss von Verträgen auf Grund von ihr verfasster Formulare jedenfalls insofern die Pflicht zur Aufklärung geschäftlich unerfahrener Kunden, dass diese sich nicht über den Umfang der sie persönlich treffenden Leistungsverpflichtungen in einem wesentlichen Irrtum befinden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0016182Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.10.2014