RS OGH 1985/5/9 12Os60/85

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Veröffentlicht am 09.05.1985
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Norm

StPO §43 A
StPO §281 Abs1 Z4 B

Rechtssatz

Klassischer Fall der Interessenkollision, wenn zwei Angeklagten, von denen einer geständig ist und den anderen leugnenden belastet, ein gemeinsamer Verteidiger beigegeben wird - Nichtigkeit zwar nicht nach der Z 1 a, jedoch nach der Z 4 des § 281 Abs 1 StPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0096490

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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