Norm
StPO §43 ARechtssatz
Klassischer Fall der Interessenkollision, wenn zwei Angeklagten, von denen einer geständig ist und den anderen leugnenden belastet, ein gemeinsamer Verteidiger beigegeben wird - Nichtigkeit zwar nicht nach der Z 1 a, jedoch nach der Z 4 des § 281 Abs 1 StPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0096490Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008