Norm
StGB §146 A6Rechtssatz
Manipulationen an einem Telefonanschluß, mit dem Ergebnis, daß die Gesprächseinheiten auf den Zählern fremder Anschlüsse aufscheinen, bewirken eine Täuschung der zuständigen (die Zähler ablesenden) Organe der Postverwaltung und Telegrafenverwaltung und führen durch die dementsprechenden Gebührenvorschreibungen zu einer irrtumskausalen schädigenden Vermögensverfügung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094418Dokumentnummer
JJR_19850514_OGH0002_0110OS00062_8500000_001