RS OGH 1985/5/14 4Ob346/85

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Veröffentlicht am 14.05.1985
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Norm

UWG §14 A2
ZPO §502 Abs4 Z1 HIII3

Rechtssatz

Mit der Frage, ob die zum Wegfall der Wiederholungsgefahr durch das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches entwickelten Grundsätze auch dann gelten, wenn das Vergleichsangebot des Beklagten den gesamten, auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung gerichteten Urteilsantrag des Klägers umfaßt, hatte sich der OGH bisher nicht zu befassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0042803

Dokumentnummer

JJR_19850514_OGH0002_0040OB00346_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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