Norm
UWG §14 A2Rechtssatz
Mit der Frage, ob die zum Wegfall der Wiederholungsgefahr durch das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches entwickelten Grundsätze auch dann gelten, wenn das Vergleichsangebot des Beklagten den gesamten, auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung gerichteten Urteilsantrag des Klägers umfaßt, hatte sich der OGH bisher nicht zu befassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0042803Dokumentnummer
JJR_19850514_OGH0002_0040OB00346_8500000_001