Norm
ABGB §1396Rechtssatz
Der abgetretene Schuldner kann Umstände, die bloß eine relative Nichtigkeit der Zession begründen, dem Zessionar gegenüber nicht einwenden. Die erfolgreiche Anfechtung einer Zession im Konkurs bewirkt lediglich deren relative Unwirksamkeit gegenüber den Konkursgläubigern, sie lässt die Wirksamkeit der Zession im Verhältnis zwischen den unmittelbar Beteiligten unberührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0032816Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2013