Norm
ABGB §140 CbRechtssatz
Auch für ein Hochschulstudium nach Ablegung der Reifeprüfung an einer berufsbildenden mittleren Schule (hier: Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe) haben die Eltern nach den gleichen Grundsätzen wie nach Absolvierung einer AHS Unterhalt zu leisten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0047625Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.06.2021