Norm
GmbHG §41 Abs2Rechtssatz
Die Erklärung eines Gesellschafters vor Schluß der Generalversammlung, einem anderen Gesellschafter, der sich an der Abstimmung beteiligte, komme ein Stimmrecht nicht zu, ist als Widerspruch gegen die Beschlußfassung zu werten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0060257Dokumentnummer
JJR_19850522_OGH0002_0010OB00573_8500000_007