RS OGH 1985/5/22 1Ob573/85

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Veröffentlicht am 22.05.1985
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Norm

GmbHG §41 Abs2

Rechtssatz

Die Erklärung eines Gesellschafters vor Schluß der Generalversammlung, einem anderen Gesellschafter, der sich an der Abstimmung beteiligte, komme ein Stimmrecht nicht zu, ist als Widerspruch gegen die Beschlußfassung zu werten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0060257

Dokumentnummer

JJR_19850522_OGH0002_0010OB00573_8500000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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