Norm
ABGB §431Rechtssatz
Ersitzung schafft zwar originär Eigentum, läßt aber nicht einen ersessenen Grundstreifen dem Grundstück des Ersitzers zuwachsen; der Grenzverlauf zwischen zwei Grundstücken kann nur durch einen bücherlichen Eigentumswechsel oder durch eine Berichtigung der strittigen Grenze geändert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0011310Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.06.2021