Norm
ABGB §914 IIIhRechtssatz
Da der Abgabenanspruch auf Zahlung eines Aufschließungsbeitrages mit der Bewilligung der Grundabteilung durch die Baubehörde entsteht und unabhängig vom Verkauf des neu geschaffenen Grundstückes nach der grundbücherlichen Grundstücksteilung fällig wird, handelt es sich bei Aufschließungsbeiträgen nicht um Abgaben, die mit der Errichtung und bücherlichen Durchführung des Kaufvertrages über das neu geschaffene Grundstück verbunden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0033318Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.01.2016