Norm
ABGB §6Rechtssatz
Da die Auslegung ein dialektischer Prozess ist und außerdem eine generelle erschöpfende Rangordnung der einzelnen Auslegungskriterien nicht aufgestellt werden kann, dürfen die verschiedenen Auslegungsmethoden nicht mechanisch hintereinander angewendet werden, es ist vielmehr eine Gesamtwürdigung vorzunehmen und unter Heranziehung aller zur Verfügung stehender in wertender Entscheidung der Sinn der Regelung klarzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0008877Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.01.2022