Norm
ABGB §1175 DRechtssatz
Bei einer sogenannten "Los" - Arbeitsgemeinschaft, die üblich und zulässig ist, haben die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft die Ausführung eines von ihnen übernommenen Auftrages untereinander durch Subunternehmerverträge derart klar abgegrenzt, daß keinerlei Verquickung möglich ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ARGEEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0022360Dokumentnummer
JJR_19850530_OGH0002_0070OB00018_8500000_001