RS OGH 1985/6/12 3Ob57/85 (3Ob58/85 - 3Ob60/85)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.1985
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Norm

EO §66

Rechtssatz

Ein Beschluß, durch den der vor der Tagsatzung gestellte Antrag auf Verlegung dieser Tatsatzung wegen Nichtannahme des zur Begründung des Antrages angeführten hindernden Umstandes zurückgewiesen wurde (§§1222 Abs 4 Satz 2 und 135 Abs 2 ZPO: "verwerfen"), ist von der Rechtmittelbeschränkung des § 66 EO nicht betroffen und daher durch ein abgesondertes Rechtmittel anfechtbar.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 57/85
    Entscheidungstext OGH 12.06.1985 3 Ob 57/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002054

Dokumentnummer

JJR_19850612_OGH0002_0030OB00057_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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