Norm
ZPO §397aRechtssatz
Wegen eines Widerspruches gegen ein Versäumungsurteil ist es nicht möglich - wie etwa im Fall des § 152 ZPO - auf Antrag die einstweilige Unterbrechung auch das Rechtsmittelverfahrens anzuordnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0040923Dokumentnummer
JJR_19850612_OGH0002_0030OB00079_8500000_004