Norm
ABGB §823Rechtssatz
Eine sog Singularklage liegt vor, wenn der eingeantwortete Alleinerbe vom Erblasser abgelegte Einzelrechte durchsetzen möchte ( hier: die Ausfolgung des Betrages der Einlagen von drei angeblich "verbrachten" und realisierten Sparbücher des Erblassers). Voraussetzung einer solchen Klage ist daher unter anderem, dass das Recht dem Erblasser zustand.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ErbschaftsklageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013131Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.07.2020