Norm
StGB §142 Abs2 GaRechtssatz
Angesichts einer Stichführung mit einem Kugelschreiber in die Augengegend, welche eine leichte, aber immerhin sieben Zentimeter lange Schnittwunde oberhalb der Augenbraue zur Folge hatte, kann nicht davon gesprochen werden, daß der Täter keine erhebliche Gewalt angewendet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094357Dokumentnummer
JJR_19850612_OGH0002_0090OS00071_8500000_001