RS OGH 1985/6/19 9Os68/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1985
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Norm

StPO §152
StPO §281 Abs1 Z4 B

Rechtssatz

Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit der Begründung abgewiesen werden, daß der Zeuge voraussichtlich ohnedies von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch machen werde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0097443

Dokumentnummer

JJR_19850619_OGH0002_0090OS00068_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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