Norm
StPO §152Rechtssatz
Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit der Begründung abgewiesen werden, daß der Zeuge voraussichtlich ohnedies von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch machen werde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0097443Dokumentnummer
JJR_19850619_OGH0002_0090OS00068_8500000_002