RS OGH 1985/6/20 12Os47/85

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Veröffentlicht am 20.06.1985
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Norm

StPO §162 Abs2
StPO §162 Abs3
StPO §281 Abs1 Z4 B

Rechtssatz

Eine Wiederholung der Vernehmung im Rechtshilfeweg nur zu dem Zweck, den Parteienvertretern Gelegenheit zur Beteiligung daran zu geben, ist weder im Gesetz vorgesehen noch wurde sie vorliegend unter Angabe von Gründen für die Notwendigkeit dieses Vorgangs beantragt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0097553

Dokumentnummer

JJR_19850620_OGH0002_0120OS00047_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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