RS OGH 1985/6/25 10Os179/84

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Veröffentlicht am 25.06.1985
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Norm

StGB §34 Z14

Rechtssatz

Das Bestehen eines Verrechnungsanspruchs (Gegenforderung) stellt ohne eine tatsächlich durchgeführte Aufrechnung keine Schadensgutmachung und damit (noch) keinen Milderungsgrund dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0091408

Dokumentnummer

JJR_19850625_OGH0002_0100OS00179_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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