Norm
EO §35 AgRechtssatz
Wird die Zahlung eines bestimmten Betrages zur Voraussetzung (§ 699 ABGB) für das "Absehen" von der Exekutions(fort)führung gemacht und gerät der Gläubiger in Annahmeverzug, trifft den Schuldner die Pflicht zur Hinterlegung gemäß § 1425 ABGB, will er sich auf die Zusage des "Absehens" berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0001201Dokumentnummer
JJR_19850626_OGH0002_0030OB00018_8500000_001