Norm
KO §30 Abs1 Z1Rechtssatz
Der Frage, ob das verurteilende Erkenntnis des Strafgerichtes wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs 1 Z 2 StGB nach § 268 ZPO den Richter auch insoweit bindet, als der Zeitpunkt des Eintrittes der Zahlungsfähigkeit des Verurteilten festgestellt ist, kommt erhebliche Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zu. Von ihrer Beantwortung hängt auch die Entscheidung über einen Anfechtungsanspruch nach § 30 Abs 1 Z 1 KO ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0040380Dokumentnummer
JJR_19850626_OGH0002_0030OB00577_8500000_002