RS OGH 1985/6/27 12Os55/85, 12Os126/92, 12Os159/12t

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Veröffentlicht am 27.06.1985
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Norm

StGB §9 Abs2

Rechtssatz

Die Prüfung der Vorwerfbarkeit eines mangelnden aktuellen Unrechtsbewußtseins hat stets unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Täters und der Umstände des einzelnen Falles zu erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0089321

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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