Norm
CMR Art17 Z1Rechtssatz
Wenn die Verladung nicht dem Frachtführer oblag, spielt die tatsächliche Mithilfe des Fahrers bei der Verladung keine Rolle, da diese Mithilfe nicht Gegenstand der vertraglichen Pflichten aus dem Frachtvertrag war und eine Handlung außerhalb des Haftungszeitraumes darstellte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0073835Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.08.2018