Norm
EO §127 Abs2Rechtssatz
Eine Barzuweisung des Ertragserlöses an den im Rang dem Betreibenden vorangehenden Höchstbetragsgläubiger darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil seine Anmeldung an Zinsen unvollständig und daher nicht zu berücksichtigen war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002645Dokumentnummer
JJR_19850703_OGH0002_0030OB00076_8500000_005