- 1 Ob 625/85
Veröff: EvBl 1985/154 S 695
- 1 Ob 705/86
Auch; Veröff: SZ 60/35 = RdW 1987,260
- 9 ObA 18/87
Vgl auch
- 4 Ob 323/86
Auch; Veröff: MR 1987,135 (M Walter) = WBl 1987,245 = ÖBl 1987,95
- 9 ObS 8/87
Entscheidungstext OGH 15.07.1987 9 ObS 8/87
Vgl auch; Beisatz: Es ist dem Rechtsmittelgericht verwehrt, von Amts wegen auf die Prüfung der rechtlichen Beurteilung hinsichtlich der übrigen Ansprüche einzugehen. (T1)
Veröff: SSV - NF 1/14
- 2 Ob 569/87
- 4 Ob 98/88
Auch; Beisatz: "Anti - Zahnstein" (T2)
- 10 ObS 85/90
- 6 Ob 570/91
Auch
- 4 Ob 77/95
Vgl auch
- 4 Ob 1678/95
Entscheidungstext OGH 18.12.1995 4 Ob 1678/95
Vgl auch
- 4 Ob 2163/96h
Entscheidungstext OGH 09.07.1996 4 Ob 2163/96h
Vgl auch
- 3 Ob 2175/96s
Entscheidungstext OGH 26.02.1997 3 Ob 2175/96s
- 8 Ob 75/97f
Auch
- 1 Ob 53/97v
Vgl; Beisatz: Auch dem Obersten Gerichtshof ist es verwehrt auf ein solches Vorbringen einzugehen. (T3)
- 4 Ob 61/98v
Auch; nur: An eine solche Anfechtungsbeschränkung ist das Berufungsgericht gebunden. (T4)
Beisatz: Kläger hält sein Begehren auf eidliche Vermögensangabe nicht mehr aufrecht. (T5)
- 3 Ob 52/98p
- 3 Ob 33/99w
Vgl auch
- 7 Ob 131/01t
Vgl auch; Beis ähnlich wie T3
- 7 Ob 192/01p
Auch
- 7 Ob 251/02s
Vgl auch; Beisatz: Kommt der Revisionswerber in seiner Revision auf einen in erster und zweiter Instanz noch ausdrücklich geltend gemachten Rechtsgrund nicht mehr zurück, so ist dieser Rechtsgrund damit aus der ansonsten umfassenden Beurteilungspflicht des Obersten Gerichtshofes ausgeschieden, weil das Rechtsmittelgericht an eine solche Beschränkung der Klagegründe (ebenso auch von Einwendungen auf Beklagtenseite) grundsätzlich gebunden ist. (T6)
- 3 Ob 304/02f
Vgl auch; Beis wie T6
- 9 Ob 128/03v
Vgl auch; Beis wie T6
- 8 ObA 21/06f
Vgl auch; Beis wie T6
- 7 Ob 218/06v
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Rechtsausführungen der Rechtsmittelwerberin beschränken sich ausschließlich auf den Rechtsgrund ihrer Einbeziehung in einen Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter. (T7)
- 8 Ob 120/06i
Vgl auch; Beisatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs können, wenn in der Berufung nur in bestimmten Punkten eine Rechtsrüge ausgeführt wurde, andere Punkte in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden, jedenfalls wenn es um mehrere selbstständig zu beurteilende Rechtsfragen geht. (T8)
Beisatz: Hier: Einwand der fehlenden Aktivlegitimation wurde in der Berufung nicht aufrecht erhalten. (T9)
- 7 Ob 41/07s
Auch; Beisatz: Hier: Rekurs über eine Klagsänderung stützte sie sich nicht darauf, dass die bezirksgerichtliche Wertzuständigkeit überschritten worden sei. Das Rekursgericht hätte hier nur im Rahmen des Vorbringens der Beklagten (Frage der erheblichen Erschwerung oder Verzögerung des Verfahrens) die Zulässigkeit der Klagsänderung prüfen dürfen. (T10)
- 6 Ob 117/07k
Vgl auch; Beis wie T8
- 2 Ob 189/07v
Vgl; Beis ähnlich wie T6; Beis ähnlich wie T8
- 6 Ob 241/06v
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Der Einwand der mangelnden Fälligkeit wurde in der Berufung nicht aufrecht erhalten. Der Oberste Gerichtshof kann auf die Frage eines allenfalls verfrühten Beginns des Zinsenlaufs nicht eingehen. (T11)
- 3 Ob 17/08h
Auch; Beis ähnlich wie T8; Beisatz: Hier: Das Berufungsgericht durfte auf eine in zweiter Instanz nicht mehr aufrecht erhaltene rechtsvernichtende Tatsache nicht mehr eingehen. (T12)
- 8 Ob 124/09g
Vgl
- 8 ObA 9/09w
Vgl auch
- 5 Ob 171/09x
Vgl auch; Beis ähnlich wie T6
Bem: Hier: Bejahung des Bestands der Klagsforderung als rechtlich selbständige Frage gegenüber der Beurteilung der Gegenforderung. (T13)
Veröff: SZ 2009/162
- 9 Ob 50/10h
Vgl auch; Beis wie T3; Veröff: SZ 2010/91
- 6 Ob 138/11d
Vgl auch; Beis wie T3
- 10 ObS 181/10f
Vgl auch; Beis wie T6
- 4 Ob 9/12w
Entscheidungstext OGH 11.05.2012 4 Ob 9/12w
Vgl auch; Beis ähnlich wie T8
- 10 ObS 8/13v
Entscheidungstext OGH 16.04.2013 10 ObS 8/13v
Auch; Beis wie T8; Beis ähnlich wie T11
- 5 Ob 96/13y
Entscheidungstext OGH 20.06.2013 5 Ob 96/13y
Auch; Beis wie T8; Beis wie T12
- 4 Ob 190/15t
Entscheidungstext OGH 20.10.2015 4 Ob 190/15t
Auch; Beis wie T8; Beis wie T11
- 7 Ob 45/16t
Entscheidungstext OGH 27.04.2016 7 Ob 45/16t
Auch; Beis wie T8; Beis wie T12
- 4 Ob 213/16a
Entscheidungstext OGH 21.02.2017 4 Ob 213/16a
Auch
- 7 Ob 97/18t
Vgl; Beis wie T12
- 4 Ob 70/21d
Vgl; Beis insb T3; Beis insb T6; Beis insb T8