Norm
GmbHG §5Rechtssatz
Bleibt die Aufnahme eines fremdsprachigen Eigenschaftswortes (hier: analytical) als Bestandteil der Gesellschafterfirma in die Gesellschaftsfirma mangels eindeutigen Bezuges auf einen mit dem Unternehmensgegenstand in Verbindung stehenden Begriff in dieser Richtung derart neutral, dann ist die Erweckung irriger Vorstellungen über den gesellschaftsvertraglich umschriebenen Gegenstand des Gesellschaftsunternehmens in den beteiligten Verkehrskreisen nicht ernstlich zu besorgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0059811Dokumentnummer
JJR_19850711_OGH0002_0060OB00022_8500000_001