Norm
ABGB §862aRechtssatz
Für die Beurteilung, ob objektiv mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger gerechnet werden kann, sind alle Umstände des Einzelfalles maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0014089Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022