Norm
StGB §28 BaRechtssatz
Für die rechtliche Möglichkeit echter Idealkonkurrenz kommt es nicht darauf an, ob die zusammentreffenden Delikte auch im gleichen Zeitpunkt tatbestandsmäßig vollendet werden können, vielmehr kann auch ein vollendetes Delikt mit einem Versuch im Verhältnis ungleichartiger Idealkonkurrenz stehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0090786Dokumentnummer
JJR_19850829_OGH0002_0120OS00098_8500000_001