Norm
StGB §146 C3Rechtssatz
Der Kreditbetrug ist zwar nicht mit dem Abschluß des Darlehensvertrages, aber doch mit der Barauszahlung oder mit der Überweisung der Darlehensvaluta vollendet, weil schon durch die Hingabe der Leistung ein Verlust an Vermögenssubstanz auf Seiten des durch Täuschung zu einer Vermögensverfügung veranlaßten Kreditgebers bewirkt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094458Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.06.2015