RS OGH 1985/9/5 13Os98/85, 11Os11/93, 14Os148/00, 13Os121/12m, 15Os41/14i, 14Ns12/15y

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Veröffentlicht am 05.09.1985
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Norm

StGB §146 C3
StGB §146 D

Rechtssatz

Der Kreditbetrug ist zwar nicht mit dem Abschluß des Darlehensvertrages, aber doch mit der Barauszahlung oder mit der Überweisung der Darlehensvaluta vollendet, weil schon durch die Hingabe der Leistung ein Verlust an Vermögenssubstanz auf Seiten des durch Täuschung zu einer Vermögensverfügung veranlaßten Kreditgebers bewirkt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094458

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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