Norm
ABGB §1157Rechtssatz
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erstreckt sich nicht auf eine Information des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über die angebliche Unrichtigkeit einer Entgeltzahlung, zumal diesem ein solcher Umstand im allgemeinen nicht bekannt sein wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0021541Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.01.2016