Norm
AZG §10Rechtssatz
Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jahrelang eine Funktionszulage, welche zumindest teilweise zur Abdeckung von Überstundenleistungen bestimmt war und ist ihm aus den monatlichen Überstundennachweisen die Anzahl der Überstunden bekannt, ist es Sache des Arbeitnehmers in geeigneter Weise darüber zu unterrichten, ob die tatsächlich geleisteten Überstunden durch das - in Form der Funktionszulage - gezahlte Pauschale abgedeckt waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0051752Dokumentnummer
JJR_19850910_OGH0002_0040OB00066_8400000_005