RS OGH 1985/9/10 4Ob66/84

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Veröffentlicht am 10.09.1985
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Norm

AZG §10
DO.A §44

Rechtssatz

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jahrelang eine Funktionszulage, welche zumindest teilweise zur Abdeckung von Überstundenleistungen bestimmt war und ist ihm aus den monatlichen Überstundennachweisen die Anzahl der Überstunden bekannt, ist es Sache des Arbeitnehmers in geeigneter Weise darüber zu unterrichten, ob die tatsächlich geleisteten Überstunden durch das - in Form der Funktionszulage - gezahlte Pauschale abgedeckt waren.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 66/84
    Entscheidungstext OGH 10.09.1985 4 Ob 66/84
    Veröff: EvBl 1986/14 S 51 = RdW 1986,51 = Arb 10451

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0051752

Dokumentnummer

JJR_19850910_OGH0002_0040OB00066_8400000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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