RS OGH 1985/9/10 4Ob86/85

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Veröffentlicht am 10.09.1985
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Norm

DHG §2

Rechtssatz

Es kann dahingestellt bleiben, ob immer dann, wenn ein Unfall auch auf die dem Arbeitnehmer erkennbare übermäßige Beanspruchung des um seinen Arbeitsplatz besorgten Kraftfahrers zurückzuführen ist, den Arbeitgeber nur ein gleichteiliges Mitverschulden am Unfall angelastet werden kann. Insoweit kommt es auf die näheren Umstände des Einzelfalles an. Der Kraftfahrer hätte in seinem durch Übermüdung besonders unfallgefährdeten Zustand die, noch zu bewältigende Fahrt selbst dann nicht fortsetzen dürfen, wenn dadurch die zeitgerechte Erfüllung des Transportauftrages nicht möglich gewesen wäre.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0053735

Dokumentnummer

JJR_19850910_OGH0002_0040OB00086_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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