RS OGH 1985/9/10 4Ob360/85

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Veröffentlicht am 10.09.1985
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Norm

ZPO §502 Abs4 Z1 HIII3

Rechtssatz

Die Beurteilung der Wiederholungsgefahr im Falle eines zwischen dem Beklagten und einem Dritten abgeschlossenen vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches bei weiteren Wettbewerbsverstößen in der Zeit zwischen dem Anbot und dem Abschluß eines solchen Vergleiches ist infolge der hiefür erforderlichen Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe und des Fehlens einer Judikatur des OGH eine Frage von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0042792

Dokumentnummer

JJR_19850910_OGH0002_0040OB00360_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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