Norm
MSchG §4Rechtssatz
Die Wortverbindung "Miss Austria" ist keine "im Verkehr allgemein übliche Bezeichnung" für "Schönheitskonkurrenzen und Miss-Wahlen"; sie enthält vielmehr eine beschreibende Aussage über den Gegenstand und den Zweck solcher Veranstaltungen. - "Miß Österreich"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0066487Dokumentnummer
JJR_19850910_OGH0002_0040OB00365_8500000_002