Norm
HVertrG §25 Abs1Rechtssatz
Dem Geschäftsherrn sind durch die Neuzuführung von Kunden Vorteile dann erwachsen, wenn eine Wertsteigerung seines Unternehmens durch die Chance, den neuen Kundenstand zu nützen, eingetreten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0062649Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2018