Norm
MRG §2 Abs1 Satz3Rechtssatz
Ungewöhnlich ist eine Nebenabrede , die der typischen Interessensituation der Beteiligten nicht entspricht; die unentgeltliche Bereitstellung von Parkraum für einen Personenkraftwagen als Nebenleistung zu einem nur über eine Wohnung abgeschlossenen schriftlichen Mietvertrag ist im großstädtischen Raum ungewöhnlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0069576Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.11.2021