Norm
StGB §129 Z4Rechtssatz
Erfordert auf der subjektiven Tatseite den geplanten Einsatz bei der Diebstat; das Vorhaben, die mitgeführte Waffe (nur) im Fall einer Anhaltung durch Sicherheitsorgane einzusetzen, reicht dafür nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094269Dokumentnummer
JJR_19850924_OGH0002_0100OS00109_8500000_002