Norm
StPO §161 Abs3Rechtssatz
Suggestivfragen an Zeugen oder Beschuldigte (Angeklagte) sind weder verboten noch ist die Missachtung bezüglicher Formvorschriften (Protokollierung) mit Nichtigkeit bedroht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0097629Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.01.2020