RS OGH 1985/9/24 10Os109/85, 11Os110/90 (11Os111/90)

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Veröffentlicht am 24.09.1985
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Norm

StGB §32 Abs3
StGB §125
StGB §126
StGB §129 Z1

Rechtssatz

Auch im Fall einer Konsumtion der Sachbeschädigung als typische Begleiterscheinung des Einbruchsdiebstahls ist auf den mit dem Wert der Diebsbeute an sich nicht im Zusammenhang stehenden, durch die Tat (Taten) angerichteten hohen Sachschaden schon zufolge § 32 Abs 3 StGB Bedacht zu nehmen und dieser gegebenenfalls als erschwerend zu werten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0091081

Dokumentnummer

JJR_19850924_OGH0002_0100OS00109_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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