Norm
EheG §81 Abs3Rechtssatz
Eine Eigentumswohnung ist in dem Sinne Wertanlage, als darin beträchtliche Vermögenswerte gebunden werden und die mangels Eigennutzung üblicherweise durch Verwertung genützt zu werden pflegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0057814Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.07.2019