RS OGH 1985/9/26 6Ob639/85, 6Ob694/85, 7Ob509/92, 5Ob229/18i

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Veröffentlicht am 26.09.1985
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Norm

EheG §81 Abs3

Rechtssatz

Eine Eigentumswohnung ist in dem Sinne Wertanlage, als darin beträchtliche Vermögenswerte gebunden werden und die mangels Eigennutzung üblicherweise durch Verwertung genützt zu werden pflegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0057814

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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