Norm
StGB §33 Z5Rechtssatz
Auch Mordanschläge können ethisch verschieden bewertbare Beweggründe haben, weshalb ein besonders verwerflicher - kaltblütige Bestellung eines Mords aus Konkurrenzgründen im Unterweltmilieu - durchaus erschwerend wirkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0091871Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.07.2011