RS OGH 1985/10/1 4Ob111/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.10.1985
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Norm

ArbGerG §23a
ZPO §84 I
ZPO §85
ZPO §474 Abs2
ZPO §495
ZPO §507 Abs1
ZPO §508a

Rechtssatz

Eine anwaltlich erhobene Revision, die das Urteil des Berufungsgerichtes nur der Erklärung nach zur Gänze anficht, ist ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückzuweisen, wenn sie bloß hinsichtlich eines die Revisionsgrenze nicht übersteigenden Betrages ausgeführt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0036708

Dokumentnummer

JJR_19851001_OGH0002_0040OB00111_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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