Norm
ArbGerG §23aRechtssatz
Eine anwaltlich erhobene Revision, die das Urteil des Berufungsgerichtes nur der Erklärung nach zur Gänze anficht, ist ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückzuweisen, wenn sie bloß hinsichtlich eines die Revisionsgrenze nicht übersteigenden Betrages ausgeführt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0036708Dokumentnummer
JJR_19851001_OGH0002_0040OB00111_8500000_001