Norm
GmbHG §24 Abs4Rechtssatz
Für den Lauf der Frist ist positives Wissen erforderlich, während bloßes Wissenmüssen oder bloße Vermutungen nicht genügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0060121Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.06.2010