Norm
GmbHG §50 Abs4Rechtssatz
Wenn die gesellschaftsvertragliche Bestellung zum Geschäftsführer durch ein Sonderrecht auf Geschäftsführung verstärkt wird, ist seine Zustimmung Voraussetzung für einen mängelfreien Abberufungsbeschluß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0060485Dokumentnummer
JJR_19851002_OGH0002_0030OB00555_8500000_010