Norm
GmbHG §24 Abs1Rechtssatz
Besonders bei der Geltendmachung einer Konkurrenztätigkeit in einem anderen Spezialitätenrestaurant muß vernünftigerweise das positive Wissen über die Kenntnis von einzelnen Teilfakten hinausgehen, weil nicht schon jede Anwesenheit oder Tätigkeit in einem fremden Konkurrenzlokal einen wirklichen Verstoß gegen das Konkurrenzverbot darstellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0060119Dokumentnummer
JJR_19851002_OGH0002_0030OB00555_8500000_008