Norm
AktG §79Rechtssatz
Bei der Beurteilung eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot ist nicht nur eine rein formale, sondern eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0049423Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.05.2019