RS OGH 1985/10/2 3Ob555/85, 6Ob213/07b

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Veröffentlicht am 02.10.1985
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Norm

GmbHG §16 Abs3
GmbHG §24 Abs1

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot nach § 24 Abs 1 erster Fall GmbHG stellt einen wichtigen Grund im Sinne des § 16 Abs 3 GmbHG zur Abberufung eines Geschäftsführers dar.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 555/85
    Entscheidungstext OGH 02.10.1985 3 Ob 555/85
    Veröff: RdW 1986,42 = GesRZ 1987,101
  • 6 Ob 213/07b
    Entscheidungstext OGH 17.12.2008 6 Ob 213/07b
    Vgl; Beisatz: Hier: Abberufungsgrund verneint. Die Bestellung des Fremdgeschäftsführers zum Vorsitzenden der Privatstiftung bedeutete keinen Verstoß gegen das gesetzliche (§ 24 Abs 1 GmbHG) und das im Gesellschaftsvertrag der Holding GmbH geregelte Wettbewerbsverbot, stehen doch die Gesellschaft, deren Zweck nur die Verwaltung der Beteiligung an der AG ist, und die Privatstiftung nicht in Konkurrenz im Sinn dieser Bestimmungen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0059674

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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