Norm
StPO §312Rechtssatz
In der Hauptfrage ist die Tat zur Ausschaltung der Gefahr einer Doppelverurteilung zu individualisieren und zur Ermöglichung der Subsumtionsüberprüfung durch Aufnahme der den einzelnen Deliktsmerkmalen entsprechenden tatsächlichen Gegebenheiten zu konkretisieren, nicht aber (durch Anführung von Nebenumständen, die weder für die Schuldfrage noch für die Wahl des anzuwendenden Strafsatzes von Bedeutung sind) zu spezialisieren (vgl EvBl 1985/97).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0100665Dokumentnummer
JJR_19851008_OGH0002_0100OS00111_8500000_003