RS OGH 1985/10/14 Bkd55/85

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Veröffentlicht am 14.10.1985
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Norm

DSt 1872 §27

Rechtssatz

Delegierung, weil Gegenstand des Disziplinarverfahrens die bestehende oder mangelnde Berechtigung von Vorwürfen des Disziplinarbeschuldigten gegen ein Schiedsgericht ist, dem der Präsident der Rechtsanwaltskammer und der Präsident des Disziplinarrats derselben Kammer als Mitglieder angehörten und die Vorwürfe diese Präsidenten direkt involvieren.

Entscheidungstexte

  • Bkd 55/85
    Entscheidungstext OGH 14.10.1985 Bkd 55/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0055285

Dokumentnummer

JJR_19851014_OGH0002_000BKD00055_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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