Norm
BZG §2 Abs2Rechtssatz
Ein gemieteter Saal in dem durch fünf Tage Teppich ausgestellt werden, ist eine Betriebsstätte im Sinne des § 2 Abs 2 BZG (§ 46 Abs 1 GewO) auch wenn weder Verkäufe vorgenommen noch Bestellungen entgegengenommen wurden. Teppichausstellung IV.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0052898Dokumentnummer
JJR_19851015_OGH0002_0040OB00363_8500000_003