RS OGH 1985/10/15 10Os115/85, 14Os156/10p

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Veröffentlicht am 15.10.1985
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Norm

StPO §345 Abs1 Z6

Rechtssatz

Eine Verletzung der in den §§ 312 bis 317 StPO enthaltenen Vorschriften kann aber nur durch eine Bezugnahme auf die den Laienrichtern wirklich vorgelegten Fragen prozeßordnungsgemäß dargetan werden (10 Os 45/78 ua).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0100865

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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