Norm
StPO §345 Abs1 Z6Rechtssatz
Eine Verletzung der in den §§ 312 bis 317 StPO enthaltenen Vorschriften kann aber nur durch eine Bezugnahme auf die den Laienrichtern wirklich vorgelegten Fragen prozeßordnungsgemäß dargetan werden (10 Os 45/78 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0100865Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.02.2011